ITS Roland Mahin

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Werkzeuge, Dienstleistungen und andere Instrumente

ITS-Beratung bietet Projektleitung, Unternehmensberatung, Dienstleistungen wie Vorträge, Schulungen, Teamklausuren und Beratungsleistungen für Wirtschaftsunternehmen, öffentliche Unternehmen und sonstige Firmen an. Darüber hinaus werden Publikationen im Securitybereich angeboten. Für die Dienstleistungen gelten die nachfolgenden Regelungen Abschnitt II. Für alle sonstigen Leistungen gelten die Regelungen gemäß Abschnitt III.

II. Dienstleistungen

§ 1 Urheberrecht

1. ITS-Beratung behält sich sämtliche Rechte am Urheberrecht und alle sonstigen Rechte an Vorträgen, Konzepten und sonstigen urheberrechtsfähigen Werken, die im Zuge der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber entstehen, vor. Die Verwertung, insbesondere durch Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung derartiger Werke ist nur mit schriftlicher Zustimmung von ITS-Beratung Roland Mahin zulässig. Der Mitschnitt von Vorträgen, mündlichen Beiträgen und Präsentationen mit Hilfe elektronischer Aufzeichnungsgeräte oder Tonbandaufnahme sowie die Film- oder Video/DVD-Aufnahme von Vorträgen und Beiträgen von ITS-Beratung Roland Mahin bzw. der von ITS-Beratung Roland Mahin Beauftragten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

2. Im Rahmen des jeweiligen Auftrages werden an den Rechten von ITS-Beratung Roland Mahin einfache, nicht übertragbare und auf die Verwertung im Rahmen der Zwecke des Betriebs des Auftraggebers beschränkte Nutzungsrechte eingeräumt, nachdem der Auftraggeber die für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Honorare und sonstigen Entgelte vollständig bezahlt hat. Bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Auftrages erwirbt der Auftraggeber kein Nutzungsrecht an Urheberrechten und sonstigen Rechten von ITS-Beratung Roland Mahin.

§ 2 Dienstleistungsvertrag

ITS-Beratung Roland Mahin schuldet bei Vorträgen (nachfolgend § 3), bei Trainings, Schulungs-  (nachfolgend § 4) oder Beratungsleistungen (nachfolgend § 5) ausschließlich eine Dienstleistung in dem Umfang, wie sie mit dem Auftraggeber vereinbart wird. Dazu wird ITS-Beratung Roland Mahin im Rahmen seiner Dienstleistungen den Auftraggeber im Hinblick auf das Erreichen seiner mit dem Auftrag verbundenen Zielvorstellungen unterstützen. ITS-Beratung Roland Mahin schuldet jedoch nicht den Erfolg dieser Bemühungen.

§ 3 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers bei Vorträgen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort der von ITS-Beratung Roland Mahin beauftragten Person bzw. der vom Auftraggeber gebuchten Person den Auftritt im Rahmen eines thematisch vorab vereinbarten Vortrages zu ermöglichen. Der Auftraggeber stellt übliche Präsentationsmittel wie Beamer, Groß-LCD, Lautsprecheranlage und Mikrophon nach dem jeweils üblichen und aktuellen Stand der Technik zur Verfügung.

Der Auftraggeber sorgt für einen störungsfreien Ablauf der Vortragsveranstaltung.

§ 4 Trainings

ITS-Beratung Roland Mahin führt verschiedene Führungstrainings durch. ITS-Beratung Roland Mahin ist verpflichtet, die Trainings- bzw. Schulungsleistungen im vorab vereinbarten Umfang (Trainingsbeschreibungen) durchzuführen und wird schriftliche Trainingsunterlagen im vereinbarten Umfang dem oder den Teilnehmer(n) zur Verfügung stellen.
Die einzelnen Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Beschreibungen.

§ 5 Beratungsleistung

(I) Projektleitung, Mitarbeiter-, Führungskräfte-Beratungen (Teamklausuren und Coaching) und Unternehmensberatung

1.a) Die Beratung erfolgt streng vertraulich und wird nur aufgrund ausdrücklicher Beauftragung schriftlich dokumentiert und ausgewertet.

b) Die Beratungsleistung wird seitens ITS-Beratung Roland Mahin in dem Umfang erbracht, wie dies vorab ausdrücklich festgelegt wird.

c) Die Auswertung und Erfolgskontrolle der Coaching-, Beratungsleistungen, Projektleitung ist von ITS-Beratung Roland Mahin nur dann geschuldet, wenn dies gesondert beauftragt wird. Der Auswertungsaufwand wird vorab von ITS-Beratung Roland Mahin eingeschätzt und vom Auftraggeber im Rahmen einer Pauschalvereinbarung genehmigt. Die Auswertung ist schriftlich zu dokumentieren und wird dem Auftraggeber in einer vorab zu vereinbarenden Anzahl der Auswertungsexemplare zur Verfügung gestellt. Die Auswertungsunterlagen sind vom Auftraggeber vertraulich zu behandeln.

ITS-Beratung Roland Mahin räumt dem Auftraggeber an den Auswertungsunterlagen ein nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen der betrieblichen Zwecke des Auftraggebers ein.

2. ITS-Beratung Roland Mahin erstellt vor Beginn der Beratung eine Agenda, in der Inhalte, Themen und Termine festgelegt werden.

a) Beratungskonzept

Vor Beginn der Beratungsleistungen wird gemeinsam ein Beratungskonzept bzw. Projektkonzept unter Festlegung der Termine, der Teilnehmer, der Tagesordnungspunkte und der Beratungs- bzw. Projektziele vereinbart.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, an der verbindlichen Vereinbarung dieser Planung mitzuwirken. Sollte mangels Mitwirkung des Auftraggebers eine Einigung über verbindliche Beratungstermine nicht innerhalb von sechs Monaten ab Vertragsabschluss erzielt werden können, ist ITS-Beratung Roland Mahin berechtigt, nach Anhörung des Auftraggebers einseitig Beratungstermine innerhalb eines Zeitraums von weiteren drei Monaten festzulegen. Sollte der Auftraggeber an nach vorstehenden Regeln festgelegten Terminen oder an einzelnen Terminen nicht teilnehmen, so ist die Vergütung zu bezahlen. Dies gilt unabhängig von den Gründen, die Anlass für die Nichtteilnahme des Auftraggebers an der Beratung sein werden.

Gleichfalls zu vergüten sind die Entgelte für sonstige vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Verpflegung, gebuchte Reisen und Hotel für Berater) von ITS-Beratung Roland Mahin, soweit der Auftraggeber nicht nachweist, dass sich ITS-Beratung Roland Mahin infolge des Ausfalls der Beratungsmaßnahmen Aufwendungen erspart hat.

b) Sonstige Leistungen

Unterkunft, Verpflegung, Getränke für Teilnehmer und das Stellen technischen Equipments für Berater und Teilnehmer sind nur dann verpflichtender Leistungsbestandteil für ITS-Beratung Roland Mahin, wenn dies jeweils ausdrücklich mit dem Auftraggeber vereinbart wird. Derartige Leistungen sind als Mitwirkungsleistung des Auftraggebers zu erbringen, soweit keine ausdrückliche anderweitige Vereinbarung getroffen wird.

(II) Online-Beratungsangebote

ITS-Beratung Roland Mahin bietet über das Internet Beratungsleistungen, Schulungen, und Projektunterstützung über sichere Datenverbindung an,  falls der Auftraggeber über eine solche Infrastruktur verfügt. Der Online-Beratungsauftrag bedarf der schriftlichen Bestätigung durch ITS-Beratung Roland Mahin. Die Beauftragung seitens des Auftraggebers über das Internet begründet erst nach erteilter Auftragsbestätigung Verpflichtungen für ITS-Beratung Roland Mahin.

§ 6 Haftung

ITS-Beratung Roland Mahin haftet auf Schadensersatz nur im Falle grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Dies gilt nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung von vertragswesentlichen Rechten und Pflichten (sog. Kardinalpflichten).

Im Fall der fahrlässig Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet ITS-Beratung Roland Mahin der Höhe nach beschränkt auf das mit dem Auftraggeber vereinbarte netto Gesamthonorar für den jeweiligen Auftrag.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

§ 7 Entgelte, Zahlungsbedingungen

1. ITS-Beratung Roland Mahin bietet seine Trainingsleistungen (§ 4) nach festen Kostenpauschalen an. Die Entgelte für alle übrigen Leistungen werden individuell vereinbart. Für Veranstaltungen, die am Tag 1 ab 16 Uhr beginnen und am Tag 2 um ca. 17 Uhr enden, werden 1,5 BT berechnet. Für Veranstaltungen, die am Tag 1 ab 13 Uhr beginnen und am Tag 2 um ca. 17 Uhr enden werden 1,5 BT und 0,5 BT für Rücksprachen mit Auftraggeber/Teilnehmern und evtl. Konzeptanpassungen sowie evtl. Abendprogrammpunkten berechnet. Sollte keine anderweitige Vereinbarung getroffen werden, gelten übliche Tages- und Honorarsätze als vereinbart. Hinzuzurechnen sind Kosten nach § 11 dieser allgemeinen Auftragsbedingungen sowie die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer.

2. Die Entgelte sind wie folgt zur Zahlung fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung auszugleichen:

a) Trainingsleistungen, und Schulungsleistungen (§ 4) sind vorab, d.h. eine Woche vor Beginn des Trainings vollständig zu bezahlen.
Für Vortragshonorare (§ 3) gilt, dass das Honorar spätestens zwei Wochen vor dem Vortragstermin nach Rechnungsstellung an ITS-Beratung Roland Mahin zu zahlen ist. Spesen sind nach dem Vortragstermin abzurechnen.

b) Der Auftraggeber ist hinsichtlich der übrigen Leistungen verpflichtet, mit jeweiligem Vertragsabschluss 30% des vereinbarten Gesamthonorars zu bezahlen. Weitere 30% des Gesamthonorars sind fällig mit Erbringung von der Hälfte der vereinbarten Gesamtleistung. Die letzten 40% sind vom Auftraggeber zu bezahlen mit Erfüllung der Gesamtleistungspflicht von ITS-Beratung Roland Mahin wie laut Vertrag geplant.

3. ITS-Beratung Roland Mahin ist berechtigt, Telefonate, Porto, Kommunikationsaufwände, Fotokopierkosten und Kosten des Schriftverkehrs und für sonstige Materialien pauschal, d.h. ohne Einzelnachweise, bis zu 5% des Netto-Auftragspreises zu beanspruchen.

4. Stornofristen für Vorträge und offene Seminare

Nach verbindlicher Anmeldung berechnen wir 10 % der gebuchten Leistung.

Bei Absage

  • 10 bis 6 Wochen vorher 40%

  • 5 bis 2 Wochen vorher 60%

  • bei noch kurzfristigerer Absage 100%

der gebuchten Leistung

§ 8 Leistungsverhinderung

Sofern ITS-Beratung Roland Mahin aus nicht von ITS-Beratung Roland Mahin zu vertretenden Gründen an der Erbringung der Leistung gehindert ist, ist das Honorar vom Auftraggeber unter Abzug nachweislich ersparter Aufwendungen zu bezahlen. Im Krankheitsfall wird die Leistung durch ITS-Beratung Roland Mahin nachgeholt.

§ 9 Kündigungen

Die Aufträge beginnen mit der schriftlichen Auftragserteilung oder der Auftragsbestätigung durch ITS-Beratung Roland Mahin und sind bis zur Abwicklung des vollständigen Auftrages unter Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung fest vereinbart. Davon unberührt bleibt das beiderseits bestehende Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß der Vorschrift des § 626 BGB.

§ 10 Weiterentwicklungen

Werkzeuge und Leistungen werden ständig weiter entwickelt und verbessert. Es kann daher kurzfristig zu Änderungen gegenüber Angaben in den Verkaufsunterlagen kommen.

§ 11 Reisekosten, Reisezeiten, Spesen, Übernachtungskosten

Soweit nicht anderweitig ausdrückliche Vereinbarungen getroffen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, ITS-Beratung Roland Mahin wie folgt Reisekosten zu erstatten:

  • Je Kilometer An- und Abreise zum Ort der Veranstaltung/Ort der Beratungstätigkeit EUR 0,50/km;

  • Flugkosten nach tatsächlichem Aufwand;

  • Deutsche Bundesbahn, Fahrkarte 1. Klasse ohne Bahn-Card nach tatsächlichem Aufwand;

  • Hotelkosten nach tatsächlichem Aufwand.

  • Reisespesen/Verpflegung nach tatsächlichem Aufwand (alternativ Pauschale von 40 € /Tag)

  • Nachgewiesene Reisezeiten zu Veranstaltungsorten außerhalb Münchens, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, 60 € / h.


III. Produkte/sonstige Leistungen

Die Verpflichtung zur Lieferung von Gegenständen wie Schulungsunterlagen, Büchern und anderen Werkzeugen erfolgt unter Vorbehalt ausreichender Vorräte. Lieferungen an den Auftraggeber erfolgen zzgl. Versandkosten. Die Ware bleibt solange im Eigentum von ITS-Beratung Roland Mahin, bis der Kaufpreis und die Lieferkosten vollständig bezahlt sind.

IV. Allgemeine Vorschriften

1. Leistungsort für alle Leistungen, die ITS-Beratung Roland Mahin nach den unter die Allgemeinen Auftragsbedingungen fallenden Verträge zu erbringen – oder zu beanspruchen hat, ist Rosenheim

2. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den Verträgen, die unter die allgemeinen Auftragsbedingungen fallen, ist Rosenheim.

3. Änderungen und Ergänzungen rechtsverbindlicher Aufträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einvernehmlichen Verzicht auf die Schriftform.


Rosenheim, Juli 2012

Verantwortlich für den Inhalt
Roland Mahin – Großholzstr. 22a  83024 Rosenheim

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